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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97   

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https://dejure.org/2004,64
BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 (https://dejure.org/2004,64)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 (https://dejure.org/2004,64)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 (https://dejure.org/2004,64)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren durch die Notarkasse München und der Ländernotarkasse auf der Grundlage autonomen Satzungsrechts - Eingriff in Grundrecht auf freie Berufsausübung als Notar ohne die gem GG Art 12 Abs 1 S 2 erforderliche ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12; BNotO § 113; VONot § 39
    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei Rechtsetzungsbefugnissen der Notarkassen

  • Wolters Kluwer

    Satzungsbeschluss einer Notarkasse; Mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbarte Umverteilung; Fortführen einer Verfassungsbeschwerde durch die Erben; Rechtsanwendungsbefehl des Einigungsvertrages; Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 113
    Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen an die Notarkassen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen an die Notarkassen

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 191
  • NJW 2005, 45
  • DNotZ 2004, 942
  • DVBl 2005, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (288)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Die Prinzipien der Selbstverwaltung und der Autonomie wurzeln im demokratischen Prinzip und entsprechen dem freiheitlichen Charakter der Verfassung; sie ermöglichen gesellschaftlichen Gruppen, in eigener Verantwortung die Ordnung der sie berührenden Angelegenheiten mit zu gestalten (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Die Verleihung von Satzungsautonomie an die Anstalt findet ihren Sinn darin, die in ihr zusammengefassten Mitglieder der körperschaftlich organisierten Notarkammern zu aktivieren und ihnen gemeinsam die Regelung solcher Angelegenheiten eigenverantwortlich zu überlassen, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am Sachkundigsten beurteilen können (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Der Gesetzesvorbehalt - hier der des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG - weist dem parlamentarischen Gesetzgeber die Entscheidung darüber zu, welche Gemeinschaftsinteressen so wichtig sind, dass Freiheitsrechte des Einzelnen zurücktreten müssen (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Die Organe müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ); es sind institutionelle Vorkehrungen vorzusehen, damit die Beschlüsse so gefasst werden, dass nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 37, 1 ).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 -,.

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht geteilt und den Antrag des Notars auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen (BGHZ 126, 16).

    Der Bundesgerichtshof hat unter Bezugnahme auf seinen Beschluss BGHZ 126, 16 die Entscheidung bestätigt.

  • BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95
    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    - 1 BvR 1298/94 - - 1 BvR 1299/94 - - 1 BvR 1332/95 - - 1 BvR 613/97 -.

    - 1 BvR 1332/95 -,.

    1 BvR 1332/95 und 1 BvR 613/97.

  • BVerfG - 1 BvR 613/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    - 1 BvR 1298/94 - - 1 BvR 1299/94 - - 1 BvR 1332/95 - - 1 BvR 613/97 -.

    - 1 BvR 613/97 -.

    1 BvR 1332/95 und 1 BvR 613/97.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    In funktionaler Selbstverwaltung können öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft für Berufsangehörige deren Berufspflichten näher festlegen, was bei den so genannten freien Berufen regelmäßig geschieht (vgl. zu den Voraussetzungen der autonomen Rechtsetzung BVerfGE 76, 171 ).

    c) Die Bildung der Organe, ihre Aufgaben und Handlungsbefugnisse müssen in ihren Grundstrukturen in einem parlamentarischen Gesetz ausreichend bestimmt sein; das Gesetz muss außerdem mittels Vorgaben für das Verfahren der autonomen Entscheidungsfindung eine angemessene Partizipation der Berufsangehörigen an der Willensbildung gewährleisten (vgl. den Hinweis in BVerfGE 76, 171 ).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Abgabelasten stehen zwar oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. für die Abgabepflicht an Sozialkassen: BVerfGE 34, 62 ; 55, 7 ; 75, 108 ; für die Ärzteversorgung: BVerfGE 10, 354 ).

    Auch können die von diesen Mitgliedern aufzubringenden Mittel in einer öffentlichrechtlichen Anstalt zusammengeführt werden, die die Aufbringung und Verwendung dieser Abgaben regelt und verwaltet; in dieser Weise sind häufig die Versorgungswerke organisiert (vgl. BVerfGE 10, 354 ).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    b) Die Einrichtung funktionaler Selbstverwaltung als Ausprägung des Demokratieprinzips des Art. 20 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Verwirklichung der freien Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 44, 125 ) darf nicht dazu führen, dass der Gesetzgeber sich seiner Regelungsverantwortung entäußert.

    Die Organe müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ); es sind institutionelle Vorkehrungen vorzusehen, damit die Beschlüsse so gefasst werden, dass nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 37, 1 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Der Schutzbereich ist daher nicht schon dann eröffnet, wenn eine Rechtsnorm, ihre Anwendung oder andere hoheitliche Maßnahmen unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Abgabelasten stehen zwar oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. für die Abgabepflicht an Sozialkassen: BVerfGE 34, 62 ; 55, 7 ; 75, 108 ; für die Ärzteversorgung: BVerfGE 10, 354 ).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Die Organe müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ); es sind institutionelle Vorkehrungen vorzusehen, damit die Beschlüsse so gefasst werden, dass nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 37, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvR 288/70

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherung der Handwerker

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94

    Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 6/96

    Recht der Notarkasse zur Erhebung progressiv ansteigender Staffelabgaben für

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96

    Abgaben eines Notars für eine länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93

    Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide einer Ländernotarkasse - Erhebung von

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Zudem würde eine Nichtigerklärung des § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG zu einem Rechtszustand führen, der mit dem vom Gesetzgeber im Grundsatz verfassungsgemäß angestrebten Rechtszustand noch weniger in Einklang stünde als die befristete Weitergeltung des für verfassungswidrig befundenen Rechtszustands (zu dieser Fallgruppe vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie einer entsprechenden Finanz- und Haushaltswirtschaft kann es hier gebieten, von einer Rückwirkung der Entscheidung abzusehen (BVerfGE 72, 330 ; 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 111, 191 ; 117, 1 ), da der rückwirkenden Neubemessung staatlicher Einnahmen keine Möglichkeit zur Neubemessung der Ausgaben entgegenstünde.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    a) Die bloße Unvereinbarerklärung, verbunden mit der Anordnung befristeter Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung, kommt statt der gesetzlich vorgesehenen Nichtigkeit als Rechtsfolge dann in Betracht, wenn es aus verfassungsrechtlichen Gründen unabdingbar ist, eine verfassungswidrige Vorschrift für eine Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 33, 303 [347]; - 61, 319 [356]; - 92, 53 [73]; - 111, 191 [224]).
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.09.2004 - C-1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,830
EuGH, 07.09.2004 - C-1/03 (https://dejure.org/2004,830)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.2004 - C-1/03 (https://dejure.org/2004,830)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 2004 - C-1/03 (https://dejure.org/2004,830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe 'Abfall', 'Erzeuger von Abfällen' und 'Besitzer von Abfällen' - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

  • Europäischer Gerichtshof

    Van de Walle u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Paul Van de Walle, Daniel Laurent, Thierry Mersch und Texaco Belgium SA.

    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe 'Abfall', 'Erzeuger von Abfällen' und 'Besitzer von Abfällen' - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Paul Van de Walle, Daniel Laurent, Thierry Mersch und Texaco Belgium SA

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Strafverfahren gegen ein Mineralölunternehmen wegen des versehentlichen Ausbringens von Kraftstoffen aus einer von diesem verpachteten und belieferten Tankstelle hinsichtlich des Vergehens der Ablagerung von Abfällen; Aus einer Tankstelle ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. b... ; ; Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. c; ; Richtlinie 75/442 in der durch die Richtlinie 91/156 geänderten Fassung Art. 15; ; Richtlinie 91/689 Art. 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Richtlinien 75/442/EWG; Richtlinien 91/156/EWG
    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe 'Abfall', 'Erzeuger von Abfällen' und 'Besitzer von Abfällen' - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurechtliche Einstufung von kontaminiertem Erdreich als Abfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Van de Walle u.a.

    Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriffe "Abfall", "Erzeuger von Abfällen" und "Besitzer von Abfällen" - Erdreich, in das ausgetretene Kraftstoffe eingesickert sind - Bewirtschaftung einer Tankstelle eines Mineralölunternehmens

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Abfallerzeuger und -besitzer nach deutschem und europäischem Recht

  • nomos.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Ist unausgekofferter kontaminierter Boden Abfall

  • nomos.de PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Altlasten und Gewässerschäden zwischen deutschem und europäischem Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrecht: Schnittstellen und Bruchstellen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour d'appel Brüssel, 11. Kammer, vom 3. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Ministère public (Staatsanwaltschaft) - Nebenklägerin: Région de Bruxelles-Capitale (Region Brüssel-Hauptstadt) gegen Paul Van de Walle, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 45 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1341
  • EuZW 2004, 625
  • NZBau 2005, 100
  • DVBl 2004, 1539
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    54 Was die Frage angeht, ob in Fällen wie denen des Ausgangsverfahrens das die Tankstelle beliefernde Mineralölunternehmen als Erzeuger oder Besitzer von Abfällen im Sinne von Artikel 1 Buchstaben b und c der Richtlinie 75/442 betrachtet werden kann, ist vorab darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen der in Artikel 234 EG festgelegten Aufgabenverteilung Sache des vorlegenden Gerichts ist, die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wurden, auf den konkreten Fall, mit dem es befasst ist, anzuwenden (vgl. Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 11).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-418/97

    ARCO Chemie Nederland

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    Folglich kann das Tätigkeitswort "sich entledigen", das den Anwendungsbereich des Abfallbegriffs festlegt, nicht eng ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2000 in den Rechtssachen C-418/97 und C-419/97, ARCO Chemie Nederland u. a., Slg. 2000, I-4475, Randnrn.
  • EuGH, 18.04.2002 - C-9/00

    Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    Er hat jedoch nur Hinweischarakter, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 26, und vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-9/00, Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus, Slg. 2002, I-3533, Randnr. 22).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-1/03
    Er hat jedoch nur Hinweischarakter, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 26, und vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-9/00, Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus, Slg. 2002, I-3533, Randnr. 22).
  • EuGH, 24.06.2008 - C-188/07

    DAS VERURSACHERPRINZIP ERFORDERT EINE AUFERLEGUNG DER KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG

    Er bietet jedoch nur einen Anhaltspunkt, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. Urteil vom 7. September 2004, Van de Walle u. a., C-1/03, Slg. 2004, I-7613).

    Sie lässt also nicht ohne Weiteres eine Einstufung der Kohlenwasserstoffe, die unabsichtlich ins Meer ausgebracht worden sind und eine Verunreinigung der Hoheitsgewässer und anschließend der Küste eines Mitgliedstaats verursacht haben, als Abfall zu (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 43).

    Deshalb ist zu prüfen, ob ein solches unabsichtliches Ausbringen von Kohlenwasserstoffen eine Handlung darstellt, mit der der Besitzer sich ihrer im Sinne von Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 75/442 entledigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 44).

    32 bis 37, sowie Van de Walle u. a., Randnr. 46).

    In Bezug auf Kohlenwasserstoffe, die unabsichtlich ausgebracht worden sind und eine Verunreinigung des Erdreichs und des Grundwassers verursacht haben, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese kein Erzeugnis darstellen, das ohne vorherige Bearbeitung wiederverwendbar ist (vgl. Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 47).

    Deshalb sind unabsichtlich ins Meer ausgebrachte Kohlenwasserstoffe als Stoffe anzusehen, die ihr Besitzer nicht herstellen wollte und deren er sich, wenn auch ohne Vorsatz, auf dem Transport "entledigt" hat, so dass sie als Abfälle im Sinne der Richtlinie 75/442 einzustufen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnrn.

    Den vorgenannten Bestimmungen ist zu entnehmen, dass die Richtlinie 75/442 die tatsächliche Durchführung der Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen, die sie jedem "Besitzer von Abfällen" unabhängig davon auferlegt, ob es sich bei ihm um den Erzeuger oder den Eigenbesitzer handelt, von der Übernahme der hiermit verbundenen Kosten unterscheidet, die sie gemäß dem Verursacherprinzip denjenigen aufbürdet, die die Abfälle verursacht haben, seien sie nun Besitzer oder frühere Besitzer dieser Abfälle oder aber Hersteller des Erzeugnisses, von dem die Abfälle herrühren (Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 58).

    Wenn nämlich der Betreiber der Tankstelle gleichzeitig Besitzer und Erzeuger dieser Abfälle ist, ist er als Besitzer dieser Abfälle im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Richtlinie 75/442 anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 59).

    Dennoch ist es nach der Richtlinie 75/442 nicht ausgeschlossen, dass in bestimmten Fällen die Kosten für die Beseitigung der Abfälle von einem oder mehreren früheren Besitzern zu übernehmen sind (Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2012 - 20 A 222/10

    Voraussetzungen für die Einordnung einer Person als Erzeuger i.S.d.

    vgl. EuGH, Urteile vom 24. Juni 2008 - C-188/07 -, EuZW 2008, 433 (Rn. 72, 77, 82), und vom 7. September 2004 - C-1/03 -, NVwZ 2004, 1341 (Rn. 58, 60).

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 24. Juni 2008 - C-188/07 -, a. a. O. (Rn. 82), und vom 7. September 2004 - C-1/03 -, a. a. O. (Rn. 53 f.).

  • EuGH, 10.05.2007 - C-252/05

    Thames Water Utilities - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG, 91/156/EWG und

    Jedoch hat dieses Verzeichnis nur Hinweischarakter, da sich die Einstufung von Abfällen vor allem aus dem Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" ergibt (vgl. Urteil vom 7. September 2004, Van de Walle u. a., C-1/03, Slg. 2004, I-7613, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass das unabsichtliche Ausbringen von Kraftstoffen auf den Boden als Handlung gewertet werden kann, mit der der Besitzer dieser Kraftstoffe "sich deren entledigt" (vgl. in diesem Sinne Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 47).

    Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass der Richtlinie 75/442 ein Teil ihrer Wirkung genommen würde, wenn Kraftstoffe, die eine Verunreinigung bewirkt haben, nur deswegen nicht als Abfälle angesehen würden, weil sie unabsichtlich ausgebracht worden sind (vgl. Urteil Van de Walle u. a., Randnr. 48).

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.2004 - C-475/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1941
EuGH, 05.10.2004 - C-475/01 (https://dejure.org/2004,1941)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2004 - C-475/01 (https://dejure.org/2004,1941)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - C-475/01 (https://dejure.org/2004,1941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 90 Absatz 1 EG - Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes auf Ouzo als auf andere alkoholische Getränke - Vereinbarkeit dieses Steuersatzes mit einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Artikel 249 EG
    1. Handlungen der Organe - Gültigkeitsvermutung - Inexistenter Rechtsakt - Begriff

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland

    Abgaben

  • nomos.de PDF, S. 60 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbare Überprüfung einer bestandskräftigen Richtlinie im Vertragsverletzungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Hellenischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag (EGV) durch Beibehaltung eines niedrigeren Verbrauchsteuersatzes für Ouzo als für andere alkoholische Getränke ; Festsetzung des auf Ouzo anwendbaren Verbrauchsteuersatzes auf ...

  • Judicialis

    EGV Art. 90 Abs. 1; ; Richtlinie 92/83/EWG des Rates v... om 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke Art. 19; ; Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke Art. 20; ; Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke Art. 23

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 90 Absatz 1 EG - Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes auf Ouzo als auf andere alkoholische Getränke - Vereinbarkeit dieses Steuersatzes mit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommissionen mod Grækenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 90 Absatz 1 EG - Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes auf Ouzo als auf andere alkoholische Getränke - Vereinbarkeit dieses Steuersatzes mit einer ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Griechenland

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 60 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbare Überprüfung einer bestandskräftigen Richtlinie im Vertragsverletzungsverfahren

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 90 Absatz 1 EG - Satz der Steuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes auf Ouzo als auf andere alkoholische Getränke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 45 (Ls.)
  • EuZW 2004, 729
  • DVBl 2005, 42
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-475/01
    18 Für die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane spricht grundsätzlich die Vermutung der Rechtmäßigkeit, und diese Akte entfalten daher Rechtswirkungen, solange sie nicht zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt oder infolge eines Vorabentscheidungsersuchens oder einer Rechtswidrigkeitseinrede für ungültig erklärt worden sind (in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-245/92 P, Chemie Linz/Kommission, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 93).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-475/01
    18 Für die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane spricht grundsätzlich die Vermutung der Rechtmäßigkeit, und diese Akte entfalten daher Rechtswirkungen, solange sie nicht zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt oder infolge eines Vorabentscheidungsersuchens oder einer Rechtswidrigkeitseinrede für ungültig erklärt worden sind (in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-245/92 P, Chemie Linz/Kommission, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 93).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Für die Rechtsakte der Unionsorgane gilt nämlich grundsätzlich eine Vermutung der Rechtmäßigkeit, so dass sie Rechtswirkungen entfalten, solange sie nicht zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt oder infolge eines Vorabentscheidungsersuchens oder einer Einrede der Rechtswidrigkeit für ungültig erklärt wurden (Urteil Kommission/Griechenland, C-475/01, EU:C:2004:585, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.04.2024 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne)

    Hierzu ist festzustellen, dass für die Handlungen der Unionsorgane grundsätzlich eine Vermutung der Rechtmäßigkeit spricht, so dass sie Rechtswirkungen entfalten, solange sie nicht für nichtig erklärt oder zurückgenommen worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, EU:C:2004:585, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Darum hat er angenommen, dass Vorschriften des nationalen Rechts, die sich auf eine Erlaubnis stützen können, die im Sekundärrecht vorgesehen ist, wirksam sind und dem Mitgliedstaat nicht vorgeworfen werden kann, durch solche Vorschriften gegen Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag zu verstoßen (EuGH 15. Juli 2010 - C-582/08 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 47 f.; 5. Oktober 2004 - C-475/01 - [Kommission/Griechenland] Rn. 24) .
  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Der Grundsatz der Vermutung der Rechtmäßigkeit der Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane besagt, dass diese Akte Rechtswirkungen entfalten, solange sie nicht zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt oder auf ein Vorabentscheidungsersuchen oder eine Rechtswidrigkeitseinrede hin für ungültig erklärt worden sind (Urteil vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Zwar entfalten nach diesem Prinzip Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane grundsätzlich so lange Rechtswirkungen, bis sie zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsfeststellungsklage für nichtig erklärt oder infolge eines Vorabentscheidungsersuchens oder einer Rechtswidrigkeitseinrede für ungültig erklärt werden (EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - C-475/01 [ECLI:EU:C:2004:585], Kommission/Griechenland - Rn. 18 und vom 12. Februar 2008 - C-199/06, CELF I - Rn. 60).
  • EuG, 21.03.2012 - T-50/06

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der die

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass für die Rechtsakte der Unionsorgane grundsätzlich die Vermutung der Rechtmäßigkeit spricht, und diese Akte daher Rechtswirkungen entfalten, solange sie nicht zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt oder infolge eines Vorabentscheidungsersuchens oder einer Rechtswidrigkeitseinrede für ungültig erklärt worden sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Ausnahme soll das Gleichgewicht zwischen zwei grundlegenden, manchmal jedoch widerstreitenden Erfordernissen wahren, denen eine Rechtsordnung genügen muss, nämlich der Stabilität der Rechtsbeziehungen und der Einhaltung der Rechtmäßigkeit (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Schwere der Folgen, die mit der Feststellung der Inexistenz eines Rechtsakts der Gemeinschaftsorgane verbunden sind, verlangt, dass diese Feststellung aus Gründen der Rechtssicherheit ganz außergewöhnlichen Fällen vorbehalten bleibt (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    83 bis 94 ergibt sich, dass mit dem fünften Erwägungsgrund der Entscheidung 2001/224 und dem Verweis darin auf etwaige Verfahren und Entscheidungen der Kommission gemäß den Art. 87 EG und 88 EG entgegen dem Vorbringen der Kommission nicht der Fall gemeint ist, dass die Mitgliedstaaten Ermäßigungen der Verbrauchsteuern oder Befreiungen von der Verbrauchsteuer gewähren, indem sie sich schlicht und einfach an eine von einem Unionsorgan erteilte Genehmigung halten (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile des Gerichtshofs Kommission/Griechenland, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnrn.

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Die von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob der Senat an diese Entscheidung der Kommission in irgendeiner Weise inhaltlich gebunden ist (vgl. zu einer Bindung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - Rs. C-344/98- Slg. I-11412, Masterfoods und HB, zur grundsätzlichen Vermutung der Rechtmäßigkeit EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-475/01 - DVBl 2005, 42), würde sich nur stellen, wenn die Entscheidung bestandskräftig geworden wäre.
  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Außerdem spricht nach ständiger Rechtsprechung für die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane, selbst wenn sie fehlerhaft sind, grundsätzlich eine Vermutung der Gültigkeit, und sie entfalten daher Rechtswirkungen, solange sie nicht zurückgenommen, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für nichtig erklärt oder infolge eines Vorabentscheidungsersuchens oder einer Rechtswidrigkeitseinrede für ungültig erklärt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 1. April 1982, Dürbeck/Kommission, 11/81, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17, vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, 15/85, Slg. 1987, 1005, Randnr. 10, vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48, vom 8. Juli 1999, Chemie Linz/Kommission, C-245/92 P, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 93, und vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 18).

    Diese Ausnahme soll das Gleichgewicht zwischen zwei grundlegenden, manchmal jedoch widerstreitenden Erfordernissen wahren, denen eine Rechtsordnung genügen muss, nämlich der Stabilität der Rechtsbeziehungen und der Wahrung der Rechtmäßigkeit (oben in Randnr. 55 angeführte Urteile Kommission/BASF u. a., Randnr. 49, Chemie Linz/Kommission, Randnr. 94, und Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Die Schwere der Folgen, die mit der Feststellung der Inexistenz eines Rechtsakts der Gemeinschaftsorgane verbunden sind, verlangt, dass diese Feststellung aus Gründen der Rechtssicherheit ganz außergewöhnlichen Fällen vorbehalten bleibt (oben in Randnr. 55 angeführte Urteile Kommission/BASF u. a., Randnr. 50, Chemie Linz/Kommission, Randnr. 95, und Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

    60 Die von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob der Senat an diese Entscheidung der Kommission in irgendeiner Weise inhaltlich gebunden ist (vgl. zu einer Bindung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 Rs. C-344/98 Slg. I-11412, Masterfoods und HB, zur grundsätzlichen Vermutung der Rechtmäßigkeit EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 Rs. C-475/01 DVBl 2005, 42), würde sich nur stellen, wenn die Entscheidung bestandskräftig geworden wäre.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06

    GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE

    80 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48), Hoechst/Kommission, in Fn. 63 angeführt, Randnr. 69, vom 8. Juli 1999, Chemie Linz/Kommission (C-245/92 P, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 93), und vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 18).

    81 - In Fn. 80 angeführte Urteile Kommission/BASF u. a., Randnr. 49, Chemie Linz/Kommission, Randnr. 94, und Kommission/Griechenland, Randnr. 19, sowie Urteil Hoechst/Kommission, in Fn. 63 angeführt, Randnr. 70.

    82 - In Fn. 80 angeführte Urteile Kommission/BASF, Randnr. 50, Chemie Linz/Kommission, Randnr. 95, und Kommission/Griechenland, Randnr. 20, sowie Urteil Hoechst/Kommission, in Fn. 63 angeführt, Randnr. 76. Auf Inexistenz des streitigen Rechtsakts hat der Gerichtshof erkannt u. a. in den Urteilen vom 12. Juli 1957, Dineke Algera u. a./Gemeinsame Versammlung (7/56, 3/57 bis 7/57, Slg. 1957, 85, 126), vom 21. Februar 1974, Roswitha Kortner, verheiratete Schots, u. a./Rat und Kommission (15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73, Slg. 1974, 177, Randnr. 33), und vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission (15/85, Slg. 1987, 1005, Randnrn. 10 f.: "Auch ohne dass Anlass bestünde, über die Schwere der von der Kommission behaupteten Mängel zu entscheiden, genügt die Feststellung, dass weder der eine noch der andere offensichtlich ist. Keiner dieser Mängel war bei der Lektüre der Entscheidung erkennbar", vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland (226/87, Slg. 1988, 3611, Randnr. 16), vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission (C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnrn.

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuG, 14.12.2020 - T-738/16

    La Quadrature du Net u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.06.2012 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 236 Abs. 2 - Erstattung nicht

  • BGH, 05.04.2022 - EnVR 36/21

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Wirksamkeit einer Entscheidung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03

    Pupino

  • EuG, 05.10.2009 - T-40/07

    de Brito Sequeira Carvalho / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09

    E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete

  • EuGH, 15.07.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19

    Institutionelles Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-413/08

    Lafarge / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen

  • EuGH, 18.10.2012 - C-37/11

    Ein Milcherzeugnis, das nicht als Butter eingestuft werden kann, darf nicht unter

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuG, 22.03.2011 - T-369/07

    Lettland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

  • EuG, 15.11.2023 - T-732/19

    PNB Banka u.a./ CRU

  • EuGöD, 13.12.2006 - F-17/05

    de Brito Sequeira Carvalho / Kommission

  • EuGöD, 12.03.2014 - F-128/12

    CR / Parlament - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04

    Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11

    Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16

    Spanien / Parlament - Aufforderung zur Interessenbekundung - Vertragsbedienstete

  • EuGöD, 25.03.2010 - F-102/08

    Marcuccio / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-458/15

    K.P. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGöD, 09.06.2010 - F-56/09

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 30.03.2022 - T-341/17

    British Airways / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-555/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • EuG, 14.02.2012 - T-305/08

    Italien / Kommission

  • EuG, 09.09.2011 - T-597/10

    Biodes / OHMI - Manasul Internacional (BIESUL)

  • EuG, 10.11.2014 - T-27/14

    Tschechische Republik / Kommission

  • EuG, 09.09.2011 - T-598/10

    Biodes / OHMI - Manasul Internacional (LINEASUL)

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